Nach der umstrittenen Regelung für Patienten mit Typ 2 Diabetes kommt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in einem Vorbericht für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zum vorläufigen Ergebnis, dass kurzwirksame Insulinanaloga auch zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 1 im Vergleich zu Humaninsulinen keinen Zusatznutzen haben. Der Pharmakotherapieausschuss der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG) kritisiert in einer Stellungnahme das methodische Vorgehen des IQWiG.
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