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Bluthochdruck (+ Diabetes) -
Blutdruckselbstmessung und Meßgeräte

Autor: Markus Dornbach für Diabeticus

Eine korrekte Anwendung der Blutdruck-Meßgeräte ist ganz entscheidend, um genaue Meßergebnisse zu erhalten. Die Messung muß in 'Herzhöhe' durchgeführt werden. Dazu legt man in sitzender Postition z.B. den Arm auf einen Tisch, sonst werden die Werte u.U. zu hoch gemessen. Oberarmgeräte sind in der Regel weniger fehlerbehaftet als Handgelenkmeßgeräte. Jedoch können auch die modernen (etw. teureren) Handgelenksmeßgeräte gute Dienste leisten, wenn man entsprechende Voraussetzungen beachtet.

Oberarmmeßgeräte - sind beim Diabetiker zu bevorzugen:

Die gängigen 'Halbautomaten' sind meistens sehr brauchbar. Ihr solltet die Geräte mit zum Hausarzt nehmen und dort mit den (meist manuellen) Geräten vergleichen. Der Hausarzt muß seine Geräte alle 2 Jahr zum TÜV bringen. Für den Heimbereich ungeeignet (Vergiftungsgefahr), aber in den Hausarzt-Praxen häufig noch im Einsatz sind die "alten" Quecksilbermanometer, die unerreichbar genaue Meßergebnisse erzielen.

Wenn Herzrhythmusstörungen, wie häufige Extraschläge oder die s.g. "Absolute Arrhythmie" vorhanden sind, versagen die meisten Halbautomaten. Besonders die Messung des 'unteren' Blutdruckwertes, der "diastolischer Blutdruckwert" genannt wird, und die der Herzfrequenz sind dann mit großer Vorsicht zu bewerten. Bei Herzrhythmusstörungen versagen auch die Handgelenkgeräte in der Regel.

Am genauesten messen die manuellen Meßgeräte. Jedoch verlangt es einige Übung, um die Pulstöne richtig mit dem Stethoskop beurteilen zu können.

Nicht vergessen:

Die "kranken" Kassen können aus Kulanzgründen ihren "Kunden" Meßgeräte ersetzen (oder haben solche u.U. sogar verbilligt vorrätig).
Ein Anspruch auf ein Gerät nur auf Grund der Tatsache, daß man einen Bluthochdruck hat, besteht jedoch nicht.

Erst wenn s.g. "Endorganschäden bei maligner Hypertonie" bestehen (Herz-, Nierenveränderungen, Z.n. Schlaganfall) und eine notwendige Selbstmedikation auch eine Blutdruckselbstmessung bei schwer einstellbarem Hochdruck notwendig macht, sind Meßgeräte mit entsprechender ärztlicher Verordnung erstattungsberechtigt.
Gegebenenfalls einfach einmal bei der Krankenkasse nachfragen.

Die Anschaffung eines einfachen Blutdruckmeßgerätes lohnt sich jedoch allemal - nur sollte es nicht unnütz im Schrank herumliegen.
Ein hoher Blutdurck = Arterielle Hypertonie muß jedoch erst aufgedeckt werden. Ca. 1/3 aller Bluthochdruckkranken sind noch gar nicht als solche erkannt.

Ein gut eingestellter Blutzucker und ein normaler Blutdruck sind wichtige Vorraussetzungen zur Verhinderung weiterer Folgekrankheiten:

Viel Gesundheit wünscht Euch,

Euer Markus Dornbach (Weener im Feb. 1999), markus@diabeticus.de


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